August 6, 2022
6,8,22 - Draches Eintopf

Ein weiterer Tag ist ins Land gezogen und mittlerweile hat Reiner auch seine gelibte Musiknote wieder bekommen:

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Der Strike ist daher höchstwahrscheinlich wieder weg. Zur Feier des Tages gab es dafür das erste mal seit langem einen neuen Eintrag auf seinem normalen “Block”. Dabei handelte es sich um ein Rezept für “Draches Eintopf” (Link, Archiv). Oder hier als Text:

Draches Eintopf

 Rezept für Eintopf


Zutaten Gemüse

Kartoffeln

Karotten

Paprika

Champions (frisch)

Rosenkohl

Blumenkohl

Brokkoli




Zutaten Gemüse Alternativ

Mais

Bohnen Weis oder Rot

oder Soja

(kein Gemüse ich weis) Tofu

Lauch

Rote Beete

Zwiebeln

Zucchini

Feldsalat

Rucola



Zutaten Fleisch

Fleischwurst

Raucherspeck



Zutaten Fleisch alternative

Gulaschfleisch

Hackfleisch

Mettenden


Gewürze

Salz

Pfeffer

Paprika

Rosmarin

Curry

Oregano

Kräuter

(oder) Gemüse Brühe


Bei Kräutern ist immer die frage was man zuhause hat oder was man mag. Heutzutage benutzen ja viel Fix oder fertig Brühen. Daher geht auch eine Gemüse oder Hühner Brühe. Ich allerdings bevorzuge frische Kräuter.



Zubereitung


Zuerst als Vorbereitung das Gemüse putzen und wen nötig schälen.

(Alternativ aber reicht gründliches waschen da in den schalen viele Vitamine enthalten sind.)

Dann die Gemüse Sorten die länger fürs weich kochen brauchen wie Kartoffeln, Karotten, Blumenkohl, Brokkoli und Rosenkohl. Schon mal zusammen mit den Kräutern oder falls man ein fix oder eine Fertigbrühe verwenden will in kochendes Wasser geben.

(Mann kann es hier entweder direkt in kochendes oder heißes Wasser machen. Ich für meinen teil bevorzuge es schon etwas früher die Kräuter rein zu machen und wen es kurz vor dem kochen ist die Kartoffeln und anderen Zutaten mit rein zu mischen.)

Die Hitze kann sobald es kocht reduziert werden so das es langsam vor sich hin kocht. Um so langsamer um so besser da sich meiner Erfahrung nach der Geschmack besser entwickelt wen es nicht auf zu hoher Hitze gekocht wird.

Während dann schon mal das Gemüse vor sich hin köchelt können wir den Räucher-Speck und die Fleischwurst und Würfel schneiden.

(Die Fleischwurst würde ich nur in Scheiben schneiden. Ist später ein angenehmeres Mundgefühl.)

(Das folgende kommt nun auf den einzelnen an.)

ihr könnt vor der Zugabe des der Fleischwurst und des Speck noch kurz beides in der Pfanne anbraten. Beim Räucher-Speck nicht das ganze fett abgießen den ein teil davon kann man mit in den Top schütten. (Achtung Spritz Gefahr)

Grund dafür ist das rauchige Aroma was dem fett anheftet was beim anbraten des Räucher-Specks entstanden ist. Alternativ wen ihr das fett nicht mit im Eintopf haben wollt könnt ich auch einfach erst den Räucher-Speck und dann die Fleischwurst anbraten. So übernimmt diese auch einen teil des rauchigen Aromas des Specks.

Wen ihr dann beides soweit habt könnt ihr den Speck und die Wurst zusammen mit dem übrigen Gemüse in den Topf geben.


(Aha er hat die Gewürze vergessen)

Das denkt bestimmt der eine oder andere aber nein ich habe bewusst die Gewürze bis zum Schluss aufgehoben den man muss folgendes bedenken. Der Raucherspeck ist meistens an sich schon recht salzig je nach Marke und Räuchergrads. (Also wie stark er beim räuchern gewürzt und geräuchert wurde.) Beziehungsweise der Person die ihn geräuchert hat. (Ich hatte mal einen da war der geräucherte Speck so salzig das man ihn kaum essen konnte wen man ihn nicht mit irgendwas kochte.)


Bei den Gewürzen empfehle ich jedem wie er oder sie es am liebsten mag. Für Kinder sollte man vor allem drauf achten das es nicht zu scharf ist also Vorsicht mit Curry Pfeffer und Paprika. (Dann lieber im eigenen Teller nachwürzen als im Topf.)


Kurz zu den alternativen Zutaten:

Ich habe euch oben alternative Zutaten hinzugefügt. Generell ist alles auf die weise wie beschrieben anwendbar allerdings sollte man dazu sagen das man Mettenden auf jedenfalls zuvor in der Pfanne anbraten sollte da sie so (finde jedenfalls ich) ihr Aroma besser im Eintopf verbreiten.

Ich denke zu Gulaschfleisch muss ich nicht viel sagen das sollte jeder wissen das man es zuvor mit zumindest etwas Salz anbraten sollte. Es reicht wen man es so anbrät das es außen schön weis ist da es im kochenden Topf dann auch schön fertig wird.

Hackfleisch sollte man natürlich auch vorher anbraten. Wobei ich für einen Eintopf eher empfehlen würde gar kein Hackfleisch zu nehmen. Kenne aber auch Leute die das bevorzugen.


Für die unter euch die gar kein Fleisch essen. Ich habe euch ja auch alternatives Gemüse mit aufgeschrieben. (Kann natürlich auch jeder der Fleisch mag benutzen.)

Ich muss hierzu sagen ich setze voraus das jeder der auch kocht weis welches Gemüse mehr und welches weniger zeit benötigt. Dementsprechend müsst ihr natürlich auch die Gemüsesorten im Topf anpassen. Was ich jetzt nicht mit aufgeschrieben habe war Tofu. Natürlich kann man auch Tofu oder Tofu Gerichte mit in den Eintopf geben. An sich ist es so wie ich es notiert habe zwar ein westliches Gericht aber Ausprobieren und variieren ist doch das geilste am kochen oder?


Dann wünsche ich euch viel Spaß beim selber kochen hoffe ihr habt alle so viel Spaß und lasst es euch so schmecken wie ich.

Viel Spaß und guten Appetit.

Euer Drache

Gibt nicht viel dazu zu sagen, außer, dass er mal wieder extrem versagt hat. Kleine Highlights sind “Raucherspeck”, “Champions” oder “Fix oder fertig Brühen”. Auch wichtig ist, dass man die Fleischwurst nur in Scheiben schneidet, weil das dann ein “angenehmeres Mundgefühl” ist. Auf Youtube gab es noch einen Communitypost mit dem Verweis auf seine Petition:

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Jemand hat auch dem Altschauerberg mal wieder einen Besuch mit dem Fahrrad abgestattet:

Hier noch ein paar WOTs und Memes:

Weil hier ein paar Beiträge über die MPU unterwegs sind: Da ich das ganze Prozedere selbst erst ein paar Wochen hinter mir habe, bin ich da noch ganz gut informiert:

Faggd is…

…wie schon richtig geschrieben wurde, gilt ein Erste-Hilfe-Kurs ewig. Zu Rainerles Zeiten musste man aber für den Führerschein nur diesen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen machen. Deshalb figgen die einen jetzt bei der Neuerteilung damit, dass sie einen in noch in den (umfangreicheren) Erste-Hilfe-Kurs schicken. Mich wollten sie auch so schikanieren, aber ich konnte einen (über 20 Jahre alten) solchen Kurs nachweisen, den ich im ehrenamtlichen Bereich mal gemacht hatte. Der Reiner wird so etwas aber nicht haben, muss also tatsächlich noch einmal in den Kurs.

…für die MPU muss man grundsätzlich keine Vorbereitungskurse absolvieren. Natürlich ist es ratsam, damit man erfährt, was die da hören wollen. Da gibt es unterschiedliche Angebote. Es gibt sehr teure Angebote vom Marktführer mit den 3 Buchstaben, in denen man absichtlich Falschinformationen bekommt, damit man durch die MPU fällt und wiederkommt. Ein bisschen wie Scientology (“toll gemacht, aber du brauchst noch einen weiteren Kurs. Kostet auch nur 1400 €). Andere Kurse sind sehr gut, aber die zu finden, ist gar nicht so einfach. Einfach mal zu gugeln, wie das Rainerle es machen wird, wird da nicht viel helfen.
Ich hoffe für Reiner ja, dass niemand auf die Idee kommt, ihn zu verklagen. Da er unbekannten Aufenthaltes ist, kann die Klage nämlich durch öffentlichen Aushang wirksam zugestellt werden am Gericht des letzten bekannten Aufenthalts.
Wenn er die dann nicht sieht und seine Verteidigung nicht anzeigt, ergeht ein Versäumnisurteil gegen ihn, aus dem dann vollstreckt werden kann, wenn sein Aufenthalt irgendwann aufliegt, etwa weil gegen ihn strafrechtlich ermittelt wird.

Boah wär des fies.
Okay Leude, ich hab mal a weng Rechtsprechung gewälzt und Kommentierungen gelesen. Kurze Antwort: Kommt drauf an.

Es gibt nicht sonderlich viele veröffentlichte Entscheidungen zu der Thematik. Liegt zum einen daran, dass da selten zu (mit Erfolg) ermittelt wird, selten zu verhandelt wird (entweder Einstellung wegen geringer Schuld, Einstellung gegen Auflage oder Strafbefehl) und der Tatbestand durchaus Auslegungsschwierigkeiten begegnet und auch keine wirkliche Einigkeit darüber besteht, ob und inwiefern "echte Darstellungen” von gespielten oder fiktiven (gnihi fick) abzugrenzen sind. Die Rechtsprechung der OLG handhabt es bisher so, dass bei der Gewaltpornographie in der Gesamtschau zu fragen ist, ob hier sexuelle Handlungen mit Gewalt vorgenommen werden, also unter Ausschluss oder Beugung der Willensfreiheit der Person und es für die Tatbestandsmäßigkeit unerheblich ist, ob die Darstellung “Echtheit” für sich beansprucht oder gespielt ist (auch schlecht gespielt soll darunter fallen), solange bei einem objektiven Beobachtet der Eindruck entsteht, hier werde ohne Einwilligung miteinander verkehrt.
In der Literatur und der Rechtsprechung einiger OLG wird der Tatbestand u.A. wegen der Kunstfreiheit und dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung im Bereich BDSM dahingehend reduziert, bei einvernehmlichem BDSM liege bereits keine Gewalt vor. Das ist aus meiner Sicht zutreffend: Es leuchtet nicht ein, warum der einvernehmliche BDSM-Seggs, der nach den Regeln und Gebräuchen der Szene einvernehmlich passiert, legal sein soll, seine Abbildung, Beschreibung oder Vorfühung jedoch illegal, wenn es bei “normalem” Verkehr erlaubt wäre. Man muss hier beim “objektiven Beobachter” durchaus eine gewisse Szenekunde unterstellen: Bei einem hochwertig produzierten “Gewaltporno” mit mehreren Schnitten, Kameraeinstellungen und ggf. einer gefilmten “Rahmenhandlung” muss jeder vernünftige Zuschauer davon ausgehen können, dass alle Beteiligten Einvernehmlich handeln.

Bei fiktiven Schriftwerken ist die Sache da schon problematischer. Da gibt es logischerweise keine “echten” Protagonisten, bei denen man den Eindruck gewinnen könnte, sie machten “freiwillig” mit. Wenn also Vergewaltigungsszenen beschrieben werden, dann ist der objektive Tatbestand des § 184a durchaus eröffnet.

Man wandert hier natürlich auf einem schmalen Grat, der in Richtung bloßer Gesinnungsjustiz schwenkt und der von gewissen Wertungswidersprüchen nicht frei ist. Wenn Schutzgut der Norm der Jugendschutz ist, ist es eigentlich kaum zu erklären, warum explizit auf Video gestellter Hardcore-SM-Sex keine “Gewalt” sein soll, obwohl dort echte Menschen mit echten Handlungen zu sehen sind, eine offenkundig fiktive Erzählung jedoch viel schwerer wiegen und daher strafbar sein soll.

Gemessen daran ist zumindest Reiners Vergewaltigungsgeschichte durchaus problematisch, weil er das “Opfer” seiner Handlung immer so als “eigentlich will sie, aber dann doch nicht, aber irgendwie dann doch” beschrieben hat. Auch wenn Reiner von dem damit verbundenen Fetisch nicht das geringste versteht: Wenn 50 Shades of Grey im Buchhandel vertrieben werden darf, ist es kaum zu erklären, warum seine Geschichten illegal sein sollen.

Bei der Tierpornographie greift das natürlich nicht. Tiere können nicht “einwilligen”. Ignorieren wir mal, dass Tiersodomie in Schland nicht verboten ist, könnte ihm das Ding eher auf die Füße fallen.

Ich hab einen recht guten Aufsatz gefunden über die Problematik fiktiver KiPo-Geschichten, dessen Argumente sich durchaus auf die Sidduerdzion des § 184a übertragne lassen.


Es wird sich beim Ruiner eher um die Frage drehen, ob er den Kappes verbreitet bzw. öffentlich Zugänglich gemacht hat, also etwa ob die Google Altersverifikation dem entgegen stünde. Es gibt ein OLG Urteil, bei dem jemand davongekommen ist, der entsprechende Tierpornos im Internet über eine Tauschbörse angeboten hat und sich dahingehend eingelassen hatte, er habe nicht gewusst, dass er die Dateien nach dem Download selbst für andere zum herunterladen anbieten würde. Das wird beim Rainerle natürlich nicht 1:1 gehen, aber das OLG hatte es in diesem Fall am Vorsatz scheitern lassen. Wäre eine adäquate Verteidigungsstrategie: Rainer ging davon aus, dass durch die Google-Verfitikation nur Erwachsene lesen konnten und dass das ausreicht. Das bewegt sich irgendwo zwischen einem Tatbestandsirrtum (schließt die Vorsatzschuld aus) und einem Verbotsirrtum (ggf. in Form eines Erlaubnisirrtums). Da man selbst bei Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums nahezu immer in den Genuss der fakultativen Strafminderung kommt (schlicht, weil das für das Gericht mit weniger Begründungsaufwand verbunden ist), besteht da eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass da nichts hängen bleibt. Für so einen Pillepalle verschwendet die StA eigentlich ihre Ressourcen nicht.

Meine vorsichtige Prognose: Das ist eigentlich etwas, was man als Staatsanwalt einstellt, maximal gegen Auflage, weil da die Wahrscheinlichkeit zu groß ist, dass es einem um die Ohren fliegt. Die Durchsuchung selbst ist schon… fragwürdig. Rechtlich vertretbar, rechtsstaatlich fragwürdig und ich vermute - freilich ohne es beweisen zu können - dass da eine gewisse “politische” Motivlage vorliegt, ohne einem der Beteiligten damit illegales Handeln vorzuwerfen. Solange es rechtlich vertretbar ist, ist es schon aufgrund des Opportunitätsprinzips nicht rechtswidrig, wenn die StA sich in diesem Fall - aus welchem Grund auch immer - für Ermittlungen entscheidet. Den entsprechenden Tatverdacht sehe ich als gegeben.

Daher schätze ich die Lage so ein, dass die Durchsuchung beim Dreger zwei unterschiedliche Dimensionen hat - auch hier natürlich nur Vermutungen und Schlussfolgerungen, die keinesfalls für sich beanspruchen, korrekt zu sein:
1. Dem Dreger den Stecker ziehen. Ich sage dazu mal nichts weiter, ich überlasse es der Intelligenz des Lesers, was ich damit meinen könnte.
2. Fischen: Aufgrund seiner ekelhaften Geschichte von wechne er renne nackt vor fremden Kindern rum, spekuliert man darauf, im Rahmen von “Zufallsfunden” etwas zu finden, was strafrechtlich deutlich relevanter wäre… wenn ihr ferstet. Mit Kindern und so. Ne?

Oge war alles
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Ansonsten gab es noch ein paar weitere Artikel über Winkler, aber die sind es eigentlich nicht wert hier zu verlinken, weil nichts neues drinsteht. Sollte der Strike wirklich schon wieder entfernt worden sein, ist es durchaus möglich, dass er demnächst wieder Streamt.